Arbeitsstunden und Clubhausdienst

Der Arbeitsdienst umfasst in seiner momentanen Form acht Arbeits-/ Dienstleistungsstunden pro Saison.

Alle aktiven Vereinsmitglieder – weiblich und männlich – von 16-65 Jahren müssen acht Arbeits- bzw. Dienstleistungsstunden im Jahr ableisten, ersatzweise wird dagegen pro nicht geleistete Arbeitsstunde ein Entgelt von Euro 11,- Euro/Std. erhoben.

Die Arbeits- bzw. Dienstleistungsstunden können in jeglicher Form geleistet werden.

So können Stunden geleistet werden:

  • beim Herrichten der Plätze,
  • bei der Zwischendurchpflege der Plätze,
  • bei gärtnerischen Arbeiten zur Pflege der großen Grünanlage und der Wege,
  • zur Pflege des Clubhauses (Reinigung/Fensterputzen),
  • zur Hilfe bei anstehenden Festlichkeiten des Vereins,
  • zur Hilfe bei Bewirtung und Ausschank im Clubhaus,
  • zur Hilfe bei Turnieren und anderen sportlichen Events entweder bei der sportlichen Durchführung oder im Küchen- und Bewirtungsbereich,
  • bei jeglichen Instandhaltungsarbeiten,
  • sowie beim alljährlichen Weihnachtsbaumverkauf oder der Bewirtung der Wechselhütte auf dem Brettener Weihnachtsmarkt.

Letztendlich können alle Arbeiten die dem Gemeinwohhl des Vereins (jeweils nach Absprache mit der Vorstandschaft), auf die Arbeitssunden angerechnet werden. Die Dokumentation der erbrachten Arbeitsstunden erfolgt durch unseren Platzwart oder die einzelnen Vorstandsmitglieder.

Die Vorstandschaft des TC – Diedelsheim

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