Mitgliedschaft / Kündigungen

Mitgliedschaft / Kündigungen:

Die Mitgliederbeiträge bleiben prinzipiell auf dem Niveau vom letzten Jahr. Zu verweisen ist hierbei nochmals auf unseren Familienbeitrag und den Beitrag für unseren Schnupperkurs. Er gliedert sich in Familien mit einem aktiven Elternteil und mit zwei aktiven Elternteilen. (ein Elternteil aktiv einschließlich aller Kinder bis 18 Jahren – 170 € bzw. zwei aktive Elternteile einschließlich aller Kinder bis 18 Jahren – 270 €). Der Schnupperkurs kann für 150 Euro gebucht werden. Weitere Infos bzw. eine Übersicht aller Mitgliedsbeiträge ist auf der Homepage veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Die Mitgliedschaft dauert satzungsgemäß jeweils bis zum 31.12. eines Jahres. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Wahrung einer Frist bis zum 30. September eines Jahres schriftlich gekündigt wird. Kündigungen per E-Mail werden aufgrund der fehlenden Unterschrift nicht akzeptiert.

Kündigungen der Mitgliedschaft sind jeweils nur zum 31. Dezember eines Jahres möglich und müssen spätestens bis zum 30. September schriftlich bei einem Mitglied der Vorstandschaft eingegangen sein.

Anträge auf Beitragsermäßigung z.B. bei Berufsausbildung oder einer Zweitmitgliedschaft müssen bis spätestens 31. Januar eines Jahres unter Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich beim Kassier gestellt werden.

Aus gegebenem Anlass weisen darauf hin, dass Änderungen bezüglich Anschrift, Telefonnummer und insbesondere Bankverbindung rechtzeitig mitgeteilt werden sollen, damit dem Kassier unnötige Arbeit erspart wird. Eventuelle Kosten für Fehl-Buchungen, die die Banken erheben gehen dann zu Lasten des jeweiligen Mitglieds. Eine Angabe der E-Mail-Adresse wäre daher sehr zu begrüßen.

Wir möchten nochmals auf die Einhaltung der Fristen hinweisen. Zu spät beantragte Kündigungen werden dann immer erst ein Jahr später wirksam.